Die Antworten der Parteien zur auskömmlichen Finanzausstattung in der vollen Länge

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Die Erhöhung des Anteils des Bundes an der KdU und anderer sozialer Ausgaben hat die Städte und Kreise entlastet. Dennoch fehlt den strukturschwachen Kommunen auch weiterhin und dauerhaft eine auskömmliche Finanzausstattung. An welcher Stelle möchte Ihre Fraktion ansetzen, um dies zu ändern?

CDU/CSU: Gemeinsame Antwort auf Frage 1, 3, 4, 5, 6 und 8:
Die unionsgeführte Bundesregierung hat die Kommunen in der vergangenen Legislaturperiode massiv unterstützt. Auch in der Corona-Pandemie wurden die Kommunen nicht allein gelassen. So haben Bund und Länder insbesondere die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen ausgeglichen. Grundsätzlich sind aber die Länder in der Verantwortung, eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen sicherzustellen. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass Städte und Gemeinden aus eigener Kraft die unterschiedlichen Herausforderungen vor Ort bewältigen können. Dazu brauchen Kommunen verlässliche Finanzierungsquellen, die neuen, bürokratieintensiven Förderprogrammen grundsätzlich vorzuziehen sind. Wir werden die kommunal relevanten Förderprogramme zusammenfassen und auf einer Online-Plattform bündeln, damit sie dort einfacher beantragt und abgewickelt werden können. In einer Föderalismusreform werden wir einen neuen Zukunftspakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen schmieden. Wir werden alles auf den Prüfstand stellen, eine Analyse der staatlichen Aufgaben erstellen und den Grundsatz der Subsidiarität konsequent anwenden. Uns leitet das demokratische Prinzip klarer Verantwortlichkeit: Die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, wer wofür in unserem Staat Verantwortung trägt. Dazu werden wir die Finanzbeziehungen von Bund, Ländern und Kommunen zeitgemäß ordnen und eine aufgabengerechte Finanzverteilung festlegen.

SPD: Im Zuge der Corona-Pandemie haben wir bereits weitere Schritte getan, um Kommunen dauerhaft von Sozialausgaben zu entlasten. Was noch aussteht ist eine Entlastung der besonders hoch verschuldeten Kommunen, indem der Bund mit dazu beiträgt, ihnen einmalig hohe Altschulden abnehmen. Dieses Vorhaben konnten wir in der zu Ende gehenden Legislaturperiode nicht mehr umsetzen.

Grüne: Wir GRÜNE wollen einen Investitionsfonds auflegen, der auch Kommunen zur Verfügung stehen soll. Er soll mit 500 Milliarden Euro ausgestattet werden und über 10 Jahre laufen. Städte und Gemeinden müssen bei der Tilgung ihrer (hohen) Altschulden von Bund und Ländern unterstützt werden. Gleichzeitig muss dafür gesorgt werden, dass es zu keiner neuen Überschuldung der Kommunen kommt. Die ostdeutschen Kommunen leiden vor allem unter Altschulden ihrer Wohnungsunternehmen. Wir wollen die Altschuldenhilfe für ostdeutsche Wohnungsunternehmen wieder im Haushalt verankern. Außerdem wollen wir das Grundgesetz ändern und eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Daseinsvorsorge“ schaffen, die vor allem strukturschwache Kommunen bei ihrer Entwicklung unterstützen soll. Die vielen kommunalen Förderprogramme des Bundes müssen transparenter und einfacher werden, damit vor allem kleinere Kommunen diese Gelder auch abrufen können. Schließlich wollen wir die Gewerbesteuer weiterentwickeln. Durch die Einbeziehung von Selbständigen und Freiberuflern soll sie verstetigt werden.

FDP: Die Gewerbesteuer als eine der Haupteinnahmequellen von Kommunen ist stark konjunkturabhängig. Daher sind kommunale Haushalte in Wirtschaftskrisen besonders betroffen. Aus diesem Grund wollen wir Freien Demokraten die Finanzierung der Kommunen auf eine neue Grundlage stellen, indem die Gewerbesteuer durch einen kommunalen Zuschlag mit eigenem Hebesatzrecht auf die Körperschaftsteuer und auf die zuvor abgesenkte Einkommensteuer sowie einen höheren Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer ersetzt werden soll.

Die Linke: Aus Sicht der LINKEN war die Aufstockung des Bundesanteils an der KdU längst überfällig. Um die Kommunen dauerhaft auf eine solide finanzielle Basis zu stellen, möchten wir die Gewerbesteuer als wichtigste kommunale Einnahmequelle zu einer Gemeindewirtschaftsteuer mit einer breiten Bemessungsgrundlage und unter Einbeziehung selbständiger Tätigkeiten (bei einem großzügigen Freibetrag und ausgenommen der Land- und Forstwirtschaft) weiterentwickeln. Wir sehen den Umbau der Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung vor – die Kommunen würden dann von der Übernahme der Eigenanteile der Gepflegten entlastet.
Weitere wichtige Maßnahmen zur Stärkung der Kommunalfinanzen sind für DIE LINKE ein Solidarpakt III zur Unterstützung strukturschwacher Regionen und – damit – Kommunen, auf Bundesebene eine verbindliche Verankerung des Konnexitätsprinzips, die vollständige Übernahme der KdU durch den Bund, ein Altschuldenfonds (der die Übernahme von Zins und Tilgungsverpflichtungen überschuldeter Kommunen durch den Bund vorsieht) sowie die Streichung der Schulden Ostdeutscher Wohnungsunternehmen. Damit Bund und Länder die Kommunen angemessen ausstatten können und der kommunale Investitionsstau aufgelöst werden kann, muss die Schuldenbremse abgeschafft oder zumindest reformiert werden. Kommunale Eigenanteile sind für Bundesprogramme, welche extra für finanzschwache Kommunen auferlegt wurden, zu streichen. Auch noch so geringe kommunale Eigenanteile wirken wie Ausschlusskriterien für die Schwächsten der Schwachen und widersprechen damit dem eigentlichen Zweck von diesen Förderprogrammen.