Die Antworten der Parteien zu Klimainvestitionen in der Langfassung

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Unsere Frage: Die Kommunen möchten verstärkt in den Klimaschutz investieren, sind in ihren Möglichkeiten aus den beschriebenen Gründen aber stark eingeschränkt. Auf welchem Weg und mit welchen Mitteln könnten kommunale Klimainvestitionen gestärkt werden?

CDU/CSU: Investitionen in Klimatechnologien und Energieeffizienz zur CO2-Reduktion sollen künftig steuerlich besser abgesetzt werden können. Im Rahmen einer Klimaeffizienzreform wollen wir auf das Klimapaket aufbauen und energiebezogene Steuern, Umlagen und Entgelte stärker auf CO2-Ausstoß ausrichten. Wir werden gewerbliche Investitionen, die einen Beitrag zur Energieeffizienz und CO2-Reduzierung leisten, durch eine schnellere Abschreibung begünstigen.

SPD: Bereits im Zuge des Corona-Konjunkturpakets und ganz aktuell mit der Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes stellt die Bundesregierung Milliardenbeträge für den Klimaschutz zur Verfügung, die auch Maßnahmen in den Kommunen ermöglichen. Hinzu kommen weitere Förderprogramme der Ressorts, z.B. des Bundesumwelt- oder des Bundesbaubauministeriums, die passgenaue Klimaschutz-Initiativen der Kommunen ermöglichen.

Grüne: Auch hier gilt wieder, dass die Kommunen eine auskömmliche Finanzausstattung brauchen, um Klimainvestitionen tätigen zu können. Wir GRÜNE wollen ein Konjunkturpaket für Kommunen für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen auflegen. Dabei soll der Mittelabruf einfach gestaltet werden, eine gemeinsame Serviceagentur von Bund und Ländern zur Unterstützung der Kommunen eingerichtet werden, der Kofinanzierungsanteil von finanzschwachen Kommunen gesenkt werden können. Vor allem folgende Klimaschutz-Maßnahmen können mit Hilfe des Konjunkturpakets schnell angegangen werden: der Ausbau erneuerbarer Energien und des ÖPNV, die Modernisierung der Fahrzeugflotte, die Planung und der Bau von Mobilitätsstationen, Fahrradparkhäusern und einer flächendeckenden öffentlichen Ladeinfrastruktur, die Realisierung eines Dachausbauprogrammes mit Installation von Photovoltaik und Solarthermie, die Aufstellung und Umsetzung einer regionalen Ernährungsstrategie, von Wärme- und kommunalen Dekarbonisierungsplänen.

FDP: Für eine sichere Finanzierung von kommunalen Klimainvestitionen gilt das Gleiche wie für allgemeine Investitionen oder eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen generell. Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, möglichst konjunkturunabhängig (durch eine Gemeindefinanzreform) und autonom (durch ein echtes Konnexitätsprinzip) ihre Haushalte zu führen. Denn nur dann sind sie in der Lage, selbst zu entscheiden, wie viel Geld in Investitionen fließen soll. Im Zuge der Reform der Gemeindefinanzen soll die Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag mit eigenem Hebesatzrecht auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer ersetzt werden. Wir wollen ein dauerhaft gutes, friedliches und klimaneutrales Zusammenleben in Städten, Gemeinden und Siedlungen gewährleisten. Eine belebte Stadt der kurzen Wege braucht eine moderne öffentliche Infrastruktur von öffentlichen Räumen, Netzen und Kraftzentren, zu denen lebendige Ortskerne und Innenstädte, dezentrale Energieversorgung, schnelle Leitungen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, medizinische Zentren, Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren („Business Improvement Districts”), Spielplätze, Parks und eine bürgerorientierte Stadtverwaltung gehören.

Die Linke: Werden die von DIE LINKE vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stärkung der Kommunalfinanzen umgesetzt (siehe Antwort zu Frage 3), können sowohl Haushaltmittel eingespart (z.B. KdU) als auch Steuermehreinnahmen durch eine Gemeindewirtschaftssteuer generiert werden. Die freien Mittel können dann entsprechend für kommunale Klimaschutzprojekte eingesetzt werden. Auch die Rekommunalisierung von Daseinsvorsorgeeinrichtungen bietet eine Möglichkeit, mehr Klimaschutz in der Kommune zu verwirklichen. Die dann wieder kommunalen Betriebe können entsprechend den klimaschutzinteressen der Kommune, aber auch hinsichtlich notweniger Investitionen, ausgerichtet werden. Wir wollen für die Kommunen Investitionsmittel zur Verfügung stellen, damit in Solardächer, energieeffiziente Gebäude und bezahlbares Wohnen, in bezahlbare Mobilität, Kultur, Sport und in attraktive Innenstädte investiert wird. Die Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird so ausgerichtet, dass es auch für Kleinbetreiber und Kommunen rentabel ist. Investoren müssen verpflichtet werden, den Standortgemeinden eine Beteiligung an neuen Windkraftanlagen, Photovoltaikkraftwerken und Energiespeichern anzubieten. Die Kommunen werden dadurch Mitbesitzerinnen. Sie müssen so, oder durch Betreiberabgaben an Standortkommunen, an finanziellen Erträgen der Ökostrombetreiber beteiligt werden. Ressourcensparsamkeit, kluge Recyclingkonzepte und eine kommunale Kreislaufwirtschaft kommen zudem Mensch und Natur zugute. Die Umwelt wird geschont und die regionale Wirtschaft gestärkt. Um Klimaschutz in der Kommune effektiv steuern zu können, sind zudem die Erstellung einer Klimabilanz sowie einer Potentialanalyse hilfreich. Vor allem Kommunen mit stark eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten können so zunächst möglichst kostengünstige, aber effektive Investitionen herausarbeiten.