Die Antworten der Parteien zur Altschuldenfrage in voller Länge

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Nach wie vor leiden zahlreiche Kommunen unter einer hohen Last von Altschulden beziehungsweise Liquiditätskrediten. In der Folge der Pandemie drohen bereits neue Schulden. Welchen Weg aus der Schuldenfalle schlägt Ihre Fraktion vor?

CDU/CSU: Gemeinsame Antwort auf Frage 1, 3, 4, 5, 6 und 8: Die unionsgeführte Bundesregierung hat die Kommunen in der vergangenen Legislaturperiode massiv unterstützt. Auch in der Corona-Pandemie wurden die Kommunen nicht allein gelassen. So haben Bund und Länder insbesondere die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen ausgeglichen. Grundsätzlich sind aber die Länder in der Verantwortung, eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen sicherzustellen. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass Städte und Gemeinden aus eigener Kraft die unterschiedlichen Herausforderungen vor Ort bewältigen können. Dazu brauchen Kommunen verlässliche Finanzierungsquellen, die neuen, bürokratieintensiven Förderprogrammen grundsätzlich vorzuziehen sind. Wir werden die kommunal relevanten Förderprogramme zusammenfassen und auf einer Online-Plattform bündeln, damit sie dort einfacher beantragt und abgewickelt werden können. In einer Föderalismusreform werden wir einen neuen Zukunftspakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen schmieden. Wir werden alles auf den Prüfstand stellen, eine Analyse der staatlichen Aufgaben erstellen und den Grundsatz der Subsidiarität konsequent anwenden. Uns leitet das demokratische Prinzip klarer Verantwortlichkeit: Die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, wer wofür in unserem Staat Verantwortung trägt. Dazu werden wir die Finanzbeziehungen von Bund, Ländern und Kommunen zeitgemäß ordnen und eine aufgabengerechte Finanzverteilung festlegen.

SPD: Der Bund sollte sich unserer Auffassung nach verpflichten, den betroffenen Kommunen bei der Entlastung von ihren Altschulden unter die Arme zu greifen – ohne dabei die Bundesländer aus ihrer Verantwortung für die kommunale Finanzausstattung zu entlassen.

Grüne: Damit es nach Ende der Corona-Pandemie nicht erneut zu einem Schuldenanstieg kommt, müssen Bund und Länder die Corona-bedingten Steuermindereinnahmen der Kommunen gemeinsam fair ausgleichen. Wir GRÜNE wollen eine Altschuldenhilfe für Kommunen mit hohen Altschulden auflegen. Dies muss gemeinsam mit den betroffenen Ländern erfolgen. Wichtig ist, gleichzeitig ein professionelles Schuldenmanagement einzuführen, damit die Kommunen nach dem Abbau ihrer Altschulden nicht erneut in eine Schuldenspirale rutschen. Wir haben ein Gutachten zu den Altschulden erstellen lassen, das mögliche Wege der Entschuldung aufzeigt und über die Homepage unserer Bundestagsfraktion abrufbar ist. Den ostdeutschen Kommunen wollen wir beim Abbau der Altschulden ihrer Wohnungsunternehmen helfen, da sie selbst ja eher weniger Altschulden haben. Beschließt der Bund künftig Gesetze, die die Kommunen finanzieren müssen, so muss er dafür sorgen, dass die Städte und Gemeinden dafür die entsprechenden Mittel erhalten.

FDP: Wir Freie Demokraten sind offen für eine Entschuldung besonders überlasteter Kommunen, die aus eigener Kraft keine finanzielle Perspektive haben. Viele Kommunen haben durch einen Sparkurs und strukturelle Reformen in den vergangenen Jahren ihre Schulden zurückbezahlt. Diese Gemeinden dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn der Bund andere Kommunen in einzelnen Ländern entschuldet. Ein mögliches Entschuldungsprogramm des Bundes muss daher in den zulässigen verfassungsrechtlichen Grenzen mit Infrastrukturprojekten, regionaler Wirtschaftsförderung und einer grundsätzlichen Reform der Gemeindefinanzen verbunden werden.

Die Linke: Verfestigte Kassenkredite der Kommunen müssen vom Bund in einen Altschuldenfonds übernommen und mit vom Bund getilgt werden. Die eigentlich als kurzfristige Finanzierung gedachten Kassenkredite sind in den vergangenen zwanzig Jahren um 40 Milliarden Euro angestiegen. Sie sind oftmals die einzige Möglichkeit, die kommunalen Pflichtaufgaben zu erfüllen. Wir verweisen desweiteren auf die Antwort zu Frage 3. Die genannten Maßnahmen sind als Gesamtkatalog zu verstehen, welcher den Kommunen eine Perspektive gibt und sie wieder dazu befähigt, die Aufgaben der Daseinsvorsorge bestmöglich zu erfüllen, Investitionen zu tätigen und darüber hinaus ihren Bürger*innen auch freiwillige Leistungen, welche über das Mindestmaß der Daseinsvorsorge hinaus gehen, zur Verfügung zu stellen.