Die Antworten der Parteien zum Modell der Altschuldenlösung

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Unsere Frage: Wie sieht das Modell Ihrer Partei für eine Altschuldenlösung auf Landesebene aus?

SPD: Unser Modell sieht eine Beteiligung des Bundes in Höhe der Hälfte der Altschulden vor. Eine Beteiligung des Bundes halten wir aufgrund seiner Mitverantwortung für die Altschuldensituation für angezeigt. Auch ist eine Beteiligung des Bundes wichtig, um eine größere Entschuldungswirkung zu erzielen. Notfalls werden wir eine landeseigene Lösung umsetzen. Die genauen Modalitäten hängen von der Frage der Beteiligung des Bundes ab sowie der Gestaltung der Bundesbeteiligung.

CDU: Frage 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Wir werden weiter konsequent daran arbeiten, dass die Verschuldung von Kommunen effektiv zurückgeführt wird. Hier erwarten wir aber auch ein Entgegenkommen und Engagement der Bundesregierung. Wir sind als Land dazu bereit sobald der Bund seine Bereitschaft zur Entschuldung erklärt hat. Wir sind Anwalt der kommunalen Familie, wie wir es jetzt auch bei den Flüchtlingskosten waren – zwei Milliarden Euro haben wir hier erfolgreich rausverhandelt. Unseren NRW-Anteil werden wir als Land eins zu eins an die Kommunen weitergegeben. Wichtig beim Thema Altschulden ist aber auch, dass man die strukturellen Finanzlasten beseitigt, ansonsten geht es mit dem Schuldenmachen ja gleich wieder weiter. Auch wenn wir in NRW – beispielsweise durch die Entlastung bei den Kosten der Unterkunft – dafür gesorgt haben, dass sich die finanzielle Situation der Städte und Gemeinden positiver gestaltet.

Bündnis 90/Die Grünen: Um die kommunale Selbstverwaltung und Investitionsfähigkeit flächendeckend wieder herzustellen und dauerhaft zu verbessern, streben wir eine Altschuldenlösung für die „unechten“ kommunalen Liquiditätskredite (ohne unterjährigen operativen Liquiditätsbedarf) und liquiditätssichernden Kommunalanleihen an, idealerweise als Teil eines bundesweiten Modells unter Einbeziehung des Bundes. Unser Ziel ist es, die Tilgung der kommunalen Altschulden auf einen im Wesentlichen vom Land und dem Bund getragenen Fonds zu übertragen und in Form von Annuitäten über maximal 30 Jahre hinweg abzubauen. Die Kommunen werden mit einem Eigenanteil beteiligt, dieser könnte sich z.B. an der Höhe der bisherigen Zinsbelastung und/ oder der aktuellen Finanzkraft orientieren. Um Kommunen, die ausschließlich aufgrund ihrer Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten
bilanziell überschuldet sind, sofort aus der Schuldenfalle zu befreien, werden wir uns über die Tilgung der Kredite hinaus, für einen Gläubigerwechsel, also eine Übertragung der Kredite auf den Fonds, einsetzen. Um dies zu ermöglichen, muss der Fonds durch das Land und den Bund rückgesichert werden.

FDP: Im von uns präferierten Modell gewährt das Land ein professionelles Schuldenmanagement, gleichzeitig bleibt jede Kommune für ihre Schulden verantwortlich. Eine Vergemeinschaftung von Verbindlichkeiten lehnen wir ab. Weiterhin muss verhindert werden, dass Kommunen, die sich an einer Lösung beteiligen, sich erneut mit unechten Kassenkrediten in die Vergeblichkeitsfalle begeben. Wir wollen deshalb gleichzeitig die Kommunalaufsicht stärken, damit sie als eine Art Frühwarnsystem aktiv werden kann.