Die Antworten der Parteien zum Investitionsrückstand

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Unsere Frage: Wie will Ihre Partei die Kommunen aus dem Investitionsrückstand herausholen?

CDU: Bis 2017 stauten sich Investitionen in die öffentliche Infrastruktur jahrzehntelang – Bildung, Wirtschaft und Verkehr haben darunter erheblich gelitten. Seit 2017 haben wir in Nordrhein-Westfalen dafür Sorge getragen, dass dieser Investitionsstau durch einen Planungs-, Genehmigungs- und Bauhochlauf maßgeblich abgebaut wurde. In den vergangenen Jahren konnten die nordrhein-westfälischen Kommunen bei der Investitionstätigkeit endlich den Turbo einlegen. Dies belegt auch die Investitionstätigkeit im Vergleich von 2017 zu 2020. Mit mehr als 7,85 Milliarden. Euro lagen die kommunalen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Jahr 2020 fast drei Milliarden Euro bzw. 58,6 Prozent über dem Niveau von 2017 (4,95 Milliarden Euro). Diesen erfolgreichen Weg wollen wir weiter verstetigen. Bestehende Investitionsbedarfe löst man durch zuverlässige und zielgerichtete Landesförderungen, kluge Planerinnen und Planer sowie Ingenieurinnen und Ingenieure, schlanke und unbürokratische Verfahren und Vergaben oder der Gewährleistung von Planungs- und Investitionssicherheiten.

SPD: Wir werden die grundständige Finanzierung der Kommunen verbessern. Wir werden daher den Verbundsatz schnellstmöglich auf zunächst 24 Prozent anheben. Die Anhebung des Verbundsatzes auf 25 Prozent verknüpfen wir mit einer Evaluation der Förderprogramme, um hierdurch freiwerdende Finanzmittel zur Gegenfinanzierung einzusetzen.

FDP: Kommunen müssen in der Lage sein, aus eigener Kraft ihre Aufgaben zu bewältigen und Schwerpunkte zu setzen. Was vor Ort in Eigenregie gut und effektiv erledigt werden kann, muss von Seiten des Landes weder selbst ausgeführt noch vorgeschrieben werden. Grundvoraussetzung hierfür ist eine transparente und verlässliche sowie auskömmliche Finanzausstattung unserer Kommunen. Die Finanzbeziehungen zwischen Kommunen und Land werden wir weiter anpassen. Perspektivisch wollen wir den Finanzanteil der Kommunen an dem Einnahmeaufkommen des Landes (sogenannte Verbundmasse) von derzeit 23 Prozent auf 25 Prozent erhöhen. Zudem wollen wir die Autonomie unserer Städte und Gemeinden erhöhen und ihnen das Recht geben, eigene Hebesätze auf die Körperschafts-, die Lohn- und die Einkommensteuer zu beschließen.

Bündnis 90/Die Grünen: Neben einer weitgehenden Entlastung von der Zinslast und der Tilgung alter Liquiditätskredite, werden wir als Landesregierung auf die Rückzahlung der kreditierten „Corona-Hilfen“ des Landes verzichten und uns an der Abschreibung der gebildeten Sondervermögen beteiligen. Die Gemeindefinanzierung werden wir stärker als bislang am individuellen Finanzbedarf der Kommunen ausrichten und die Überführung investiver Fördermittel in die allgemeine Kommunalfinanzierung gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden prüfen. Förderprogramme wollen wir grundsätzlich kommunalfreundlicher ausgestalten. Das bedeutet u.a., dass wir Koordinierungs- und Planungskosten wesentlich stärker förderfähig machen werden. Darüber hinaus streben wir die Fortführung/ Wiederbelebung der erfolgreichen Investitionsprogramme, insbesondere im Bereich der öffentlichen Bildungsinfrastruktur, an.