Antworten der Parteien zur Frage der hohen Hebesätze

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Unsere Frage: Die hohen Realsteuerhebesätze in vielen Kommunen belasten die Bürger und die Wirtschaft. Außerdem verschlechtern sie die Standortattraktivität dieser Städte und Gemeinden. Welche Möglichkeiten sieht Ihre Partei, dieses Problem zu lösen?

CDU: Steuern besitzen ein enormes politisches Lenkungspotential. Dennoch dürfen Steuern nicht zum Spielball der Politik werden und steuerpolitische Maßnahmen dürfen nicht dazu führen, dass die finanzielle Stabilität des Landes oder der Kommunen in Gefahr gerät, denn Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle der öffentlichen Hand. Grundsätzlich müssen Steuern stets fair, gerecht und nachvollziehbar sein. Für uns gilt die Maxime, dass die Steuer dort vereinnahmt werden soll, wo sie anfällt. Steuerbetrug, Steuervermeidung und Steuertourismus haben wir in den vergangenen Jahren effektiv bekämpf. Dieses Engagement werden wir unvermindert fortsetzen. Für Steuerentlastungen werden wir uns besonders beim Erwerb von Wohneigentum einsetzen. Wir fordern einen Freibetrag bei Ersterwerb von 250.000 Euro pro Erwachsenen und 100.000 pro Kind. Auch die doppelte Grunderwerbssteuer beim Flächenkauf von Landwirtinnen und Landwirten wollen wir Abschaffen. Zudem wollen wir das Ehrenamt und Vereine sowie Investitionen in der Nachhaltigkeit, etwa bei den Erträgen aus Photovoltaik-Anlagen, steuerlich weiter entlasten.

SPD: Gute Wirtschaftspolitik der Landesregierung wird sich auch positiv auf die Standortattraktivität und damit auch auf die Steuereinnahmen auswirken. Wir unterstützen die Bestrebungen der Kommunen, im Gewerbesteuerrecht die Möglichkeiten zur Verlagerung von Unternehmensgewinnen vom Produktionsstandort zu Briefkastenstandorten zu unterbinden. Der Prozess der Dormagener Erklärung ist richtig und wichtig. Steuern müssen dort gezahlt werden, wo die Schlote qualmen, nicht wo Briefkästen in Steuerparadiesen hängen. Gleichzeitig werden wir die Mittel des Gemeindefinanzierungsgesetzes wieder stärker nach Bedürftigkeit verteilen. Die zunehmende Verteilung über finanzkraftunabhängige Pauschalen wird dem nicht gerecht.

FDP: Großstädte können einfacher höhere Steuern durchsetzen, weil sie trotz dessen dank Infrastruktur und anderer Standortvorteile attraktiv für Bürger und Unternehmen sind. Für uns ist klar: Das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) muss regelmäßig auf Treffsicherheit überprüft werden, um die Finanzkraft der Kommunen realitätsnah abzubilden. Die von uns lange geforderte, mit dem GFG 2022 eingeführte Differenzierung der fiktiven Hebesätze trägt dazu bei. Die Bürger werden teils durch sehr hohe Hebesätze bei der Grundsteuer belastet. Wir setzen uns für eine landesweite Grundsteuerbremse ein. Die steuerliche Belastung von Unternehmen wollen wir auf OECD-Durchschnittsenken. Unser Ziel ist, im Zuge der Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung in Europa den Sonderweg der Gewerbesteuer zu beenden. Das heißt zugleich, dass die Finanzierung der Kommunen eine neue Grundlage braucht – etwa durch einen Zuschlag auf die Körperschaft- und Einkommenssteuer und einen höheren Anteil der an der Umsatzsteuer.

Bündnis 90/Die Grünen: Die durchschnittlichen Realsteuersätze der Steuern mit kommunalen Hebesatzrecht liegen in NRW oberhalb des Bundesschnitts. Dies hängt unmittelbar mit der jahrzehntelangen Unterfinanzierung unserer Kommunen zusammen. Nur mit der Fortsetzung der 2012 mit dem ‚Stärkungspakt Stadtfinanzen‘ begonnenen Konsolidierung der kommunalen Haushalte, eröffnen wir unseren Kommunen in der Breite die notwendigen Spielräume, um Hebesätze im Sinne der Standortattraktivität zu senken. Im Sinne einer auskömmlichen Finanzierung der öffentlichen Haushalte, muss es gleichzeitig unser Ziel sein, eine Abwärtsspirale der kommunalen Steuersätze zu verhindern. Einem aggressiven Wettbewerb um die niedrigsten Hebesätze wollen wir daher durch entsprechende Anreize im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs entgegentreten. Wir werden uns darüber hinaus weiterhin auf Bundesebene für eine Gewerbesteuerreform einsetzen, die den Kommunen durch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage mehr Planungssicherheit gibt.