Wie die großen Städte in Brandenburg die Entschuldung angehen

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Die Kämmerin von Frankfurt an der Oder, Corinna Schubert, erklärt im Interview, welche besondere Regelung die kreisfreien Städte in Brandenburg mit dem Land getroffen haben, wie diese wirken und mit welchen Entwicklungen sie für die kommenden Jahre rechnet.

Corinna Schubert ist die Kämmerin von FRankfurt an der Oder. Fotoquelle: Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Corinna Schubert ist die Kämmerin von Frankfurt an der Oder. Fotoquelle: Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

Welche Hilfen hat das Land Brandenburg den drei kreisfreien Städten zugesagt?

Corinna Schubert: Die zum 31. Dezember 2016 dokumentierte Nutzung von Kassenkrediten war Grundlage einer Zusage der Landesregierung Brandenburg, diese um 50 Prozent zu reduzieren. Das macht für Frankfurt (Oder) einen Betrag von 50,4 Millionen Euro aus, die in fünf jährlich gleichbleibenden Tranchen von 2019 bis 2024 ausgezahlt werden. Damit sollte auch eine Fehlentwicklung der Vorjahre korrigiert werden, die insbesondere die hohen und weiter steigenden Jugend- und Soziallasten der kreisfreien Städte mit zu geringer Gegenfinanzierung seitens Land und Bund versah. Die Richtlinie für die Teilentschuldung wurde im Dezember 2018 durch die Landesregierung beschlossen, am 12. Juli 2019 kam es zur Vereinbarung einer Teilentschuldungsvereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt (Oder) und der Landesregierung.

Welche Voraussetzungen/Bedingungen müssen die Städte dafür erfüllen?

Corinna Schubert: Notwendig waren eine Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung und die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, das den vereinbarten Eigenbeitrag von 12,6 Millionen Euro binnen fünf Jahren untersetzte. Erforderlich war also eine deutlich stärkere Eigenbemühung um zusätzliche Haushaltserträge und Einsparungen, die erleichtert wurde durch eine generell bessere Ausfinanzierung der Kommunen im Land Brandenburg. Nachzuweisen ist nun jährlich, dass der städtische Eigenbeitrag erfüllt oder übererfüllt wurde und dass sowohl der Eigenbeitrag, als auch der Beitrag des Landes Brandenburg ausschließlich zum Zwecke der Entschuldung eingesetzt worden sind.

Wie wird die Einhaltung dieser Bedingungen überprüft?

Corinna Schubert: Jährlich wird zum 30. April eine auf das Vorjahr bezogene Abrechnung vorgelegt und seitens der Landesregierung gründlich geprüft.

Welche Wirkung hat die Einigung in den vergangenen beiden Jahren erzielt? Wie war die Ausgangssituation, wie ist die Lage nun?

Corinna Schubert: Im Jahr 2019 konnte der Eigenbetrag erfreulicherweise übererfüllt werden. Im Corona-Jahr 2020 ist es jedoch nicht gelungen, die geplanten Mehrerträge zu erzielen. Hier hilft uns das gute Ergebnis von 2019. Wir wissen also bereits heute, dass die Teilentschuldungsvereinbarung über die gesamte Laufzeit in den vereinbarten Einzelmaßnahmen eher nicht getreu dem Wortlaut erfüllt werden kann. Wir sind in der Pflicht, hier Ausgleiche zu schaffen, was uns für die kommenden Jahre vor besondere Herausforderungen stellt.

Wie wird es in den nächsten Jahren voraussichtlich weitergehen?

Corinna Schubert: Da geht es uns, wie allen Kommunen im Land. Wir können heute nicht überschauen, welche Steuereinnahmen sich in den kommenden Jahren auf das Niveau vor COVID-19 zurückbewegen und wo es zu weiteren Einbußen kommt. Sollte die Situation eintreten, dass wir unseren Teilentschuldungsbeitrag nicht in voller Höhe innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens einhalten können, besteht zumindest die Möglichkeit, um eine Fristverlängerung zu ersuchen, die auf maximal zehn Jahre begrenzt wäre. Das möchten wir natürlich gern vermeiden.