Was die Parteien in Hessen für die finanzschwachen Kommunen tun wollen (Teil 1)

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Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ hat den Parteien, die an der nächsten Landesregierung in Hessen beteiligt sein könnten, Fragen zu den Kommunalfinanzen gestellt. Hier sind ihre Antworten zu Altschuldenlösung sowie die Finanzierung von Verkehrswende, Klimaschutz und Bildung.

1. Wie setzen Sie sich für eine Altschuldenlösung auf Bundesebene ein?

CDU: Wir als CDU Hessen sind Partner der Kommunen und stehen für deren gute und verlässliche Finanzierung. Dies gilt neben Rekordzuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich auch für die Unterstützung der Kommunen bei der Bewältigung der Altschuldenproblematik.

Hessen ist bundesweiter Vorreiter und Vorbild für den Umgang mit der Altschulden den Kommunen. Schon im Jahr 2012 wurde der Kommunale Schutzschirm vom Hessischen Landtag beschlossen: 100 besonders konsolidierungsbedürftige Kommunen haben sich mit Hilfe dieses Landesprogramms auf den Weg gemacht, um ihre Haushalte zu konsolidieren. Insgesamt hat das Land fast 2,8 Milliarden Euro an Entschuldungshilfen und bis zu 400 Millionen Euro an Zinsdiensthilfen bewilligt.

Im Jahr 2018 hat das Land – ebenfalls unter CDU-Führung – mit der HESSENKASSE ein weiteres bundesweit einmaliges Programm zur Entschuldung der hessischen Kommunen von Kassenkrediten und zur Förderung kommunaler Investitionen aufgelegt und umgesetzt. Auf diese Weise ist es gelungen, vielen hoch verschuldeten Kommunen eine neue Perspektive für die Zukunft zu geben. Alleine das Entschuldungsprogramm hatte ein Volumen von fast 5 Mrd. Euro, zuzüglich eines gesonderten Investitionsprogramms mit einem Umfang von rund 700 Mio. Euro.

Kein anderes Land in der Bundesrepublik hat eine vergleichbare Unterstützungsleistung erbracht. Diese zusätzlichen Instrumente zur Reduzierung von Altschuldenlasten ergänzen einen Kommunalen Finanzausgleich, der sich mit einem Umfang von 6,8 Milliarden Euro auf Rekordniveau bewegt und 2025 die Marke von 7 Milliarden Euro übersteigen wird.

Der Bund hat bisher noch immer keine konkreten Pläne für eine Altschuldenlösung präsentiert. Leider folgt die Bundesregierung auch in dieser Frage ihrem Leitprinzip großer Ankündigungen ohne inhaltliche Substanz. Wenn die Ampel-Bundesregierung sich zu einer praktikablen und die föderalen Strukturen achtenden Beteiligung an einer Unterstützung finanzschwacher Kommunen bereiterklärt, unterstützen wir dieses Vorhaben im Sinne der Kommunen. Wir setzen uns jedoch dafür ein, dass eigene Anstrengungen, wie Hessen sie in der Vergangenheit unternommen hat, entsprechend berücksichtigt werden. Es ist nicht akzeptabel, dass das Engagement der CDU-geführten Landesregierung und der hessischen Kommunen insofern bestraft wird, indem sie von einer Bundeslösung ausgenommen oder schlechter gestellt werden.

SPD: Wir befürworten das Modell der hälftigen Übernahme der Altschulden durch den Bund und würden uns in Regierungsverantwortung für eine entsprechende Zustimmung im Bundesrat einsetzen.

Grüne: Mit der „Hessenkasse“ haben wir in GRÜNER Regierungsbeteiligung selbstständig als Land ein bundesweit beispielsgebendes, kommunales Entschuldungsprogramm aufgelegt. Im Rahmen dieses Entschuldungsprogramm wurden für 179 Kommunen Kassenkredite in Höhe von rund 5 Milliarden Euro abgelöst. Das Land hat bei der Tilgung geholfen und Zinslasten und Zinsänderungsrisiken getragen.

FDP: Eine Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik kann nur gemeinsam von Bund, Ländern und den betroffenen Kommunen erreicht werden. Dabei muss zwischen Schulden für Investitionen (z.B. Abwasseranlagen, kommunale Straßen, städtische Gebäude) und Schulden zur Deckung der laufenden Verwaltung (z.B. Defizitausgleich) unterschieden werden.

Die Unterstützung seitens des Bundes kann hierbei sowohl auf direktem oder als auch auf indirektem Weg erfolgen. Der direkte Weg ist die teilweise Übernahme der kommunalen Altschulden durch den Bund. Für den indirekten Weg steht eine deutliche Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft. Voraussetzung für eine nachhaltige Lösung der Altschuldenproblematik ist überdies, dass die Entstehung einer neuen problematischen Verschuldung verhindert wird. Hierbei stehen insbesondere die Länder in der Pflicht. Dies bedeutet, dass die Länder im Rahmen einer Altschuldenlösung verlässliche Zusagen gegenüber dem Bund und den Kommunen dahingehend abgeben, dass sie einen Neuaufbau problematischer kommunaler Verschuldung mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln und Instrumenten verhindern werden. Wesentlich ist auch die explizite Absicherung einer von der Finanzlage des Landes unabhängigen kommunalen Mindestfinanzausstattung.

Die Bundesregierung ihrerseits hält weiterhin an dem im Koalitionsvertrag verankerten Vorhaben fest, im Rahmen einer gemeinsamen, einmaligen Kraftanstrengung des Bundes und der betroffenen Länder, Kommunen, die sich nicht mehr aus eigener Kraft aus den Altschulden befreien können, von diesen Schulden zu entlasten. Für eine gezielte Beteiligung des Bundes an einer Entschuldung von Kommunen ist jedoch eine Grundgesetzänderung erforderlich. Übernähme der Bund die Schulden der Länder (oder unmittelbar der Kommunen), übernähme er die Verwaltung dieser Schulden aus der Haushaltswirtschaft des betroffenen Landes in seine Haushaltswirtschaft und trüge die damit verbundenen Zins und Tilgungslasten. Die Schuldenübernahme durchbräche damit sowohl die grundsätzliche Trennung der Haushalte von Bund und Ländern als auch die autonome Wahrnehmung der Haushaltswirtschaft und die Lastenverteilung. Durch die Übernahme griffe der Bund in die grundgesetzlich geschützte Haushaltswirtschaft der Länder ein, die auch die Eigenverantwortung für die Folgen der autonomen haushaltswirtschaftlichen Entscheidung einer Kreditaufnahme umfasst, und übernähme finanzielle Lasten der Länder. Unabhängig vom konkreten Entschuldungsmodell wäre daher eine ausdrückliche Ermächtigung im Grundgesetz erforderlich, die erst geschaffen werden muss.

Soweit der Bund unter Durchbrechung der grundsätzlichen Trennung der Haushalte von Bund und Ländern eine (direkte) finanzielle Unterstützung der Kommunen umsetzt, werden wir uns konstruktiv an der Frage der Verteilung der Gelder an die Kommunen beteiligen. Auszuschließen ist hierbei, dass wie im Beispiel der Förderprogramme der schwarz-grünen hessischen Landesregierung, „Spielregeln“ für die Weiterleitung dieser originär den Kommunen zustehenden Gelder auferlegt werden. Diese Gelder müssen den Kommunen schnell und möglichst unbürokratisch zur Verfügung stehen. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass es nicht zur Aufnahme neuer Schulden für den laufenden Haushalt durch die Kommunen kommt. Schulden sind nur für Investitionen in Infrastruktur aufzunehmen.

Die Linke: Die Linke unterstützt eine Altschuldenregelung auf Bundesebene. Bereits 2019 hat DIE LINKE im Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, einen Altschuldenfonds zur Senkung der Zins- und Tilgungsverpflichtungen der Kommunen zu senken. An dieser Forderung halten wir fest.

2. Wie würden die Mittel aus einer Altschuldenlösung des Bundes an die hessischen Kommunen verteilt?

CDU: Bislang liegt noch keine verlässliche Diskussionsgrundlage auf Bundesebene vor. Es gibt lediglich lose Verlautbarungen und die entsprechende Absichtserklärung aus dem Koalitionsvertrag. Daher sind auch keine Zahlen bekannt, über die spekuliert werden kann. Angesichts der Erfahrungen mit zwei Jahren Ampel-Regierung und den in dieser kurzen Zeit explodierenden Schulden des Bundes, haben wir große Zweifel daran, ob die Bundesregierung den Ankündigungen noch Taten folgen lässt und substanzielle Hilfen bereitstellen wird.

Zudem gibt es keine Aussage des Bundes zu der aus unserer Sicht zentralen Fragen, ob Länder, die eigene Anstrengungen zur Entschuldung der Kommunen unternommen haben, ebenfalls von einer Altschuldenlösung profitieren.

Solange der Bund keine konkreten Planungen vorlegt, kann zu einer möglichen Mittelverteilung keine fundierte Aussage getroffen werden.

SPD: Die Verteilung möglicher Bundesmittel an die hessischen Kommunen würde maßgeblich von der Gestaltung der Bundesbeteiligung abhängen. Wir würden eine Regelung im Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden anstreben.

Grüne: siehe Antwort zu Frage 1.

FDP: siehe Antwort zu Frage 1.

Die Linke: In Hessen besteht die Besonderheit, dass das Land bereits mit der Hessenkasse eine Altschuldenregelung getroffen hat. Dabei ist der Anteil an Mitteln die originär aus dem Landeshaushalt stammen oder nicht den Kommunen zustehen (z.B. aus der Absenkung der erhöhten Gewerbesteuerumlage oder dem Landesausgleichsstock) überschaubar. Dabei war der verbreitete hohe Bestand an Kassenkrediten vor allem Ausdruck einer chronischen Unterfinanzierung der Kommunen.

Eine Altschuldenregelung des Bundes muss die Hessenkasse mit einbeziehen. Die Entlastung der Kommunen ist hier über den Wegfall Eigenbeiträge der Kommunen möglich. Aber auch indem das Land die indirekten Beiträge der Kommunen dem KFA zuführt. Für weitere Anregungen zum Umgang mit dieser Thematik sind wir offen.

3. Wie möchten Sie erreichen, dass die hessischen Kommunen in den ÖPNV und die Verkehrswende investieren können?

CDU: Als CDU Hessen stehen wir für einen leistungsfähigen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) überall in Hessen. Bus- und Bahnverbindungen müssen verlässlich, pünktlich, regelmäßig und flächendeckend verfügbar sein. Daran wollen wir gemeinsam mit den Kommunen und den Verkehrsbetrieben weiterhin arbeiten.

Im Doppelhaushalt für die Jahre 2023 und 2024 stellt Hessen insgesamt eine Rekordsumme von 2,77 Mrd. Euro für den Öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung. Ein Drittel der Gelder für den Öffentlichen Nahverkehr in Hessen stammen somit inzwischen aus dem Landeshaushalt. Damit ist der Anteil der sogenannten originären Landesmittel höher als der Anteil aus dem Kommunalen Finanzausgleich.

Mit 66,45 Euro pro Einwohnerin und Einwohner ist Hessen 2022 mit den Zuschüssen aus dem Landeshaushalt sogar auf Platz 1 der Flächenländer bei den ÖPNV-Ausgaben. Die Mittel steigen weiter: In diesem Jahr auf 85,51 Euro pro Kopf und 2024 auf 97,08 Euro.

Zudem ist Hessen eines der wenigen Länder, das die Regionalisierungsmittel des Bundes direkt an die Verbünde weitergibt.

SPD: Für eine moderne Infrastruktur für ein bedarfsgerechtes Mobilitätsangebot streben wir von Landesseite die Förderung durch das Mobilitätsfördergesetz an und führen eine echte Fahrzeugförderung ein. Die Reaktivierung von Bahnstrecken soll zusammen mit einem Sonder-Etat für Schiene-Rad-Verknüpfung forciert werden. Mit jeder Reaktivierung wird das Land vertraglich zusichern, auf der Strecke für die nächstens 25 Jahre Schienenverkehr zu finanzieren. Im ländlichen Raum wird das Auto weiterhin das Fortbewegungsmittel sein. Den Landesstraßenbau wollen wir nachhaltig dahingehend aufstellen, dass wir die Investitionen in Sanierung und Erneuerung auf die Höhe der Abschreibungen steigern werden. Den notwendigen Wandel bei den Antriebstechnologien hin zur u.a. Elektromobilität wird das Land durch Förderung der Infrastruktur stärken, insbesondere gilt dies auch an den Umsteigepunkten zum ÖPNV. Wir wollen im ländlichen Raum Bus und Bahn sowie Nahmobilität mit dem Rad und dem Pedelec fördern. Das Radwege-Netz soll konsequent ausgebaut werden. Es wird ein 5-Jahres-Landesprogramm aufgelegt, dass jede Landestraße mit einem parallelen separaten Radweg ergänzt. In jedem Landkreis soll ein Pilot-Radschnellweg (Rad-Autobahn) gebaut werden, um deren Machbarkeit in die Fläche zu bringen.

Grüne: Wir treten dafür ein, dass die Anteile der Finanzierung für lokalen Verkehr kontinuierlich erhöht werden, wie wir auch in unserem Antrag zum 25-jährigen Bestehen der hessischen Verkehrsverbünde zum Ausdruck gebracht haben. Mit der jüngsten Finanzierungsvereinbarung steht den Verbünden für die kommenden zwei Jahre eine Rekordsumme in Höhe von 2,77 Milliarden EUR zur Verfügung (2023: 1,336 Milliarden Euro; 2024: 1,439 Milliarden Euro). Ansonsten spiegelt sich in der unterschiedlichen Förderung lokaler Verkehrsangebote auch eine unterschiedliche Prioritätensetzung der Kommunen.

FDP: Im Bewusstsein der Fehlanreize der derzeitigen Einnahmestrukturen der kommunalen Ebene in Deutschland bei gleichzeitiger struktureller Unterfinanzierung fordern wir Freie Demokraten eine Erhöhung des Gemeindeanteils an den Gemeinschaftssteuern (insbesondere Umsatzsteuer und Einkommensteuer).

Dabei geht es insbesondere darum, dass die Entwicklung von Baugebieten im Vergleich zur Entwicklung von Gewerbegebieten, z. B. durch den Bau und Unterhalt von Schulen und Kitas, zu Folgekosten führt, was allzu oft dazu führt, dass Gewerbeflächen statt der gerade im Ballungsraum so notwendigen Bauflächen entwickelt werden. Wir wollen beides möglich machen und durch die strukturellen Änderungen erreichen, dass die Entscheidungen vor Ort nach sachlichen Erwägungen und nicht nur mit Blick auf die Gewerbesteuer erfolgen. Wir wollen, dass sich gutes Wirtschaften im öffentlichen Bereich lohnt. Eine Kommune, die gut wirtschaftet, darf nicht bestraft werden. Statt durch Sonderregelungen für die Kommunen vorgesehene Mittel mit zusätzlichen Bedingungen zu versehen, die verfassungsrechtlich durchaus fragwürdig sind, fordern wir, dass Bund und Land die erforderlichen Mittel für übertragene Aufgaben bedingungslos und in der notwendigen Höhe zur Verfügung stellen. Wir setzen uns für eine kritische Evaluation der unüberschaubaren Förderlandschaft des Landes ein. Stattdessen fordern wir, dass die Analyse für den kommunalen Finanzbedarf nach dem Alsfeld-Urteil auf transparenten, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmten Kriterien erneut durchgeführt wird. So sollen die Kommunen eine auskömmliche Finanzausstattung erhalten, die eine echte kommunale Selbstverwaltung ermöglicht. Zudem müssen Aufgaben, die den Kommunen von Bundes- oder Landesseite zugewiesen werden, auskömmlich finanziert werden.

In den vergangenen Jahren wurde durch Steuererhöhungszwänge im Rahmen der sogenannten Herbsterlasse der Kommunalaufsicht und durch die Neugestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs die kommunale Selbstverwaltung erheblich beschnitten. Kommunalparlamente mussten die Steuern pauschal ohne jeglichen eigenen Ermessensspielraum erhöhen. Wir Freie Demokraten werden die Eigenverantwortung der Kommunalparlamente wieder in den Vordergrund rücken und diese stärken. Nur so wird man auch in Zukunft Menschen finden, die sich ehrenamtlich für ihre Kommunen einsetzen wollen. Die Steuererhöhungserlasse der Landesregierung sind daher aufzuheben und die Steuererhöhungsspirale bei Grund- und Gewerbesteuer damit zu beenden. Für uns sind die Hauptkriterien einer sachgemäßen Finanzpolitik gegenüber den Kommunen die Grundsätze der kommunalen Selbstverwaltung und der Konnexität. Wir wollen die kommunale Selbstverwaltung wiederherstellen.

Die Städte und Gemeinden müssen insbesondere in ihren Kernaufgaben handlungsfähig bleiben können. Der Bau und vor allem die dauerhafte und verlässliche Erhaltung von zentralen und notwendigen Infrastrukturen wie Schulen, Kitas, Sportflächen, Verkehrswegen für alle Verkehrsmittel und Verkehrsteilnehmer sowie die Bereitstellung eines breiten Kulturangebotes müssen gerade in Krisenzeiten gewährleistet bleiben. Das schafft nicht nur Vertrauen, es stabilisiert auch die mittelständischen Unternehmen und Handwerksbetriebe in den Städten und Gemeinden. Derartige dauerhaft verlässliche kommunale Investitionen in die Infrastrukturen ziehen wir daher kurzfristigen Konjunkturprogrammen vor, die oft zu Projekten ohne langfristigen Nutzen führen und dazu genutzt werden, Ziele des Landes auf der kommunalen Ebene durchzusetzen.

Sofern die Städte und Gemeinden bestimmte Aufgaben nicht selbst oder aufgrund ihrer besonderen Situation nur unzureichend erbringen können oder wollen, sollte die erste Maßnahme immer die Förderung und Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit sein. Wir fordern und unterstützen jede Form des Ausbaus der interkommunalen und regionalen Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Städten und Kreisen. Hier sind Landesmittel auch besser aufgehoben als durch eine Verteilung der Steuermittel nach „Gutsherrenart“. Für uns Freie Demokraten ist dabei besonders wichtig, dass auch die interkommunale Zusammenarbeit demokratisch kontrolliert und legitimiert wird. Daher setzen wir uns dafür ein, interkommunale parlamentarische Versammlungen zu ermöglichen.

In Bezug auf die Straßenausbaubeiträge sind wir Freie Demokraten der Auffassung, dass die Kommunen in der Lage sein müssen, ihren Aufgaben nachzukommen und über die entsprechende finanzielle Ausstattung zu verfügen. Da dies vor allem im ländlichen Raum nicht der Fall ist, gleichzeitig dort der Investitionsstau aber besonders groß ist, wollen wir eine bessere Ausstattung gerade der kreisangehörigen Kommunen und der Kommunen mit vielen Kilometern Straße in ihrer Baulast erreichen. Damit sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, dass sie sowohl die Straßen sanieren als auch die Beiträge abschaffen können. Die Bedarfe der Kommunen für die Instandhaltung und Sanierung ihrer kommunalen Straßen müssen im KFA entsprechend berücksichtigt werden. Wir wollen die Kommunen über den Kommunalen Finanzausgleich entlasten. Mit diesem Vorgehen wahren wir die kommunale Selbstverwaltung und geben den Kommunen durch die Gewährung adäquater finanzieller Mittel die Möglichkeit, eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorzunehmen. Wir wollen das Programm „laufende Zuweisungen für Straßen kommunaler Träger“ von jeweils 18 auf 78 Millionen Euro anheben. Diese zusätzlichen Mittel sollen schwerpunktmäßig den kreisangehörigen Kommunen zur Verfügung stehen und sich an der Anzahl der Straßenkilometer in Baulast der Kommune orientieren. Letztlich muss aber die Entscheidung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aber eine Entscheidung der jeweiligen Gemeinde bleiben, wie sie ihren Investitionshaushalt ausfinanzieren will.

Die Linke: Die Linke hat in den Beratungen zum Landeshaushalt immer wieder gefordert, dass das Land die Finanzierung des ÖPNV deutlich stärker aus eigenen Mitteln unterstützt. Dies soll durch direkte Infrastrukturförderung in Höhe von 150 Millionen Euro pro Jahr, ebenso wie durch Landesmittel um Fahrpreissenkungen, 9-Euro-Sozialtickets und Schülertickets bereitzustellen (zusammen 250 Millionen Euro pro Jahr). Darüber hinaus wollen wir, dass das Land 100 Millionen Euro jährlich für die Ausweitung von ÖPNV-Angeboten aus Landesmitteln bereitstehen. Auch die von uns geforderte Ausweitung der Investitionsmittel im KFA soll dazu beitragen die Kommunen in die Lage zu versetzen, in die Verkehrswende zu investieren.

4. Wie sollen die Kommunen in ihrem Engagement für den Klimaschutz unterstützt werden?

CDU: Klimaschutz wird auch vor Ort in den Städten und Gemeinden gemacht. Hessens Kommunen gehen dabei voran und erhalten eine umfassende Unterstützung der CDU-geführten Landesregierung.

Schon heute stellen wir den Kommunen unter dem Dach der „Klima-Kommunen“ umfassende Förderangebote bereit. Inzwischen engagieren sich 375 hessische Kommunen im Bündnis “Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen” für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel. Sie profitieren von umfassenden Beratungsangeboten und einer finanziellen Förderung von Maßnahmen für den Klimaschutz, die in der Regel die Projektkosten zu 90 Prozent fördert. Dies ist eine Förderquote, die in kaum einem anderen Bereich möglich ist. Diese umfassende Unterstützung der Klimakommunen setzen wir fort und ermöglichen damit die nötigen Investitionen.

Darüber hinaus haben wir mit dem Hessischen Klimaschutzgesetz die rechtlichen Möglichkeiten für die Kommunen in den Bereichen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung nochmals gestärkt und deutlich gemacht, dass die Kommunen diese Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge in eigener Verantwortung erfüllen können. Insbesondere in haushaltsrechtlichen Fragestellungen wurden der Klimaschutz und die Klimaanpassung damit deutlich gestärkt, weil sie mit dieser Regelung künftig nicht mehr als freiwillige Leistungen gelten.

SPD: Wir unterstützen und fördern Kommunen, die im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die eigenen Gestaltungsmöglichkeiten zur Reduzierung von Treibhausgasen und zum Schutz der Bevölkerung nutzen. Deshalb unterstützen wir die Kommunen bei ihren Anstrengungen zur Energiewende vor Ort. Klimaschutz wird Pflichtaufgabe. Das Land stellt die notwendigen Mittel zu Verfügung.

Grüne: Für die Erreichung der Klimaziele sind die Städte, Gemeinde und Kreise sehr wichtig. Um diese bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen besonders zu unterstützen, haben wir das Bündnis der Klimakommunen gegründet. Dieses Bündnis bietet eine zentrale Plattform, um Kommunen zusammenzubringen und den Wissenstransfer zu fördern. Die Mitgliedskommunen werden in Fragen rund um den Klimaschutz und die Klimaanpassung beraten, haben Zugang zu unterschiedlichen Veranstaltungsangeboten, aber vor allem auch zu weiteren Unterstützungsleistungen, wie etwa einer 90-Prozent-Förderung über die Klima-Richtlinie.

Damit wir auf dem Weg zur Klimaneutralität unseres Landes alle mitnehmen können, wollen wir in der nächsten Wahlperiode einen Klima- und Transformationsfonds in Höhe von mindestens 6 Milliarden Euro auflegen. Dieser Fonds schließt an die vorhandenen Programme für Klimaschutz und Transformation im Landeshaushalt an und entwickelt sie weiter. Er soll auch unseren Kommunen bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung stehen.

Außerdem streben wir GRÜNE eine Beratungs- und Förderoffensive des Landes für die Kommunen an, etwa um die klimaschützende Bauleitplanung voranzubringen. Klimaschutz und Klimaanpassung in den Kommunen sollen so mit längerfristigen und planbareren finanziellen Mitteln ausgestattet werden.

FDP: Der Schutz des Klimas ist eine Menschheitsaufgabe. Globale Lösungsansätze wären optimal, sind aber nicht kurzfristig zu erreichen. Ein internationaler Klimaclub wird diskutiert, Europa ist ein wichtiger Akteur. Auf Landes- und kommunaler Ebene werden Beiträge geleistet – nicht mehr und nicht weniger. Auf kommunaler Ebene soll bei der Umsetzung von Maßnahmen darauf geachtet werden, dass sie in einem angemessenen Kosten-Nutzenverhältnis stehen, wobei der Nutzen in eingesparten CO2-Emissionen, bewertet mit einem Preis für Emissionszertifikate, ermittelt werden kann.

Umgekehrt ist es bei Maßnahmen zur Klimaanpassung. Diese sind nicht ohne konkrete Ortskenntnis möglich und daher eine regionale Aufgabe. Klimaanpassungsmaßnahmen sind nötig. Denn selbst unter besten Bedingungen begrenzt das Pariser Klimaabkommen die globale Erwärmung nur. Es ist deshalb notwendig, sich auf eine Anpassung an unvermeidbare Klimaänderungen einzustellen.

Wir fordern deshalb, mittel- und langfristige Anpassungsmaßnahmen für die öffentlichen Räume zu planen und für deren Realisierung Mittel in der Haushaltsplanung vorzusehen.

Dazu gehört auch die Unterstützung geeigneter Maßnahmen im privaten Sektor wie beispielsweise die Schaffung von Versickerungsflächen und die Beschattung privater Gebäude und Flächen, um das Grundwasser zu erhalten und der Aufheizung städtischer Räume entgegenzuwirken.

Auch der Schutz von Gebäuden vor Starkregenereignissen wird zunehmend sinnvoll und ist in der bisherigen Förderlandschaft noch vollkommen ohne Berücksichtigung. Das wollen wir ändern.

Die Linke: Neben den offensichtlichen finanziellen Bedarfen, die der Klimaschutz schafft, sei es beim ÖPNV oder energetischen Sanierung von Gebäuden und Anlagen, bei denen wir die Kommunen vor Ort unterstützen wollen, kommt es darauf an, Klimaschutz vor Ort zu verankern.

Der Ausbau erneuerbarer Energien ist gleichzeitig der Einstieg in eine stärkere Dezentralisierung der Energieversorgung. Die Linke steht für die Überführung der Energiewirtschaft in öffentliches Eigentum und sieht die hessischen Gemeinden als wichtige Akteure der Energiepolitik an. Ihre Möglichkeiten, eine aktive Rolle beim Aufbau erneuerbarer Energieerzeugung zu spielen, wollen wir stärken. Dazu wollen wir ihr volles Recht auf wirtschaftliche Eigenbetätigung wieder in der hessischen Gemeindeordnung verankern. Die Wertschöpfung aus der Windenergie muss den Kommunen und Menschen vor Ort zugutekommen, sie müssen an den Einnahmen aus Windparks beteiligt werden. Außer Kommunen oder Bürgerenergiegenossenschaften kann auch das Land selbst Windkraftanlagen planen, bauen und betreiben. Auch hierbei müssen die umliegenden Kommunen an den Gewinnen beteiligt werden.

Darüber hinaus wollen wir den Kommunen geeignete landeseigene Flächen für Windkraftanlagen zur Verfügung stellen.

5. Wie kann finanziell sichergestellt werden, dass die Kommunen im erforderlichen Maße in Schulen und Bildung investieren können, insbesondere mit Blick auf die Umsetzung der Ganztagsbetreuung?

CDU: Die Ausstattung der Schulen ist grundsätzlich Aufgabe der Schulträger. Zu diesem Prinzip bekennen wir uns im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung.

Um die Kommunen in die Lage zu versetzen, dieser Aufgabe umfassend nachzukommen, wollen wir die Kommunen auch künftig finanziell auf hohem Niveau unterstützen und für eine gesicherte Finanzausstattung sorgen. Die Mittelzuweisungen an die Kommunen aus dem Kommunalen Finanzausgleich haben sich seit 2018 um fast zwei Milliarden Euro auf mittlerweile fast sieben Milliarden Euro erhöht. Diesen Weg der enormen Unterstützung unserer Kommunen wollen wir als Kommunalpartei fortsetzen und dafür werben, dass die Kommunen die herausragende Bedeutung guter Bildung für unsere Zukunft würdigen und weiter in die Ausstattung der Schulen investieren.

Mit dem Kommunalinvestitionsprogramm „KIP macht Schule!“, welches wir gemeinsam mit dem Bund aufgelegt haben, wurde ein Investitionsvolumen von über einer halben Milliarde Euro generiert, das investiert wurde, um das Lernen, Lehren und Leben an den Schulen in Hessen weiter zu verbessern – durch Neubauten, Sanierungen oder für die schulische Ausstattung.

Die Umsetzung eines umfassenden Ganztagsangebots für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter stellt einen wichtigen Baustein zur Verbesserung von Bildungs- und Chancengerechtigkeit sowie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar. Dieser Ausbau erfordert eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen.

Die CDU Hessen ist dabei Partner der Kommunen. Beim Ausbau der Ganztagsangebote handelt es sich um das größte Investitionsprogramm in der hessischen Bildungsgeschichte. Rund 4.330 Stellen stellt die CDU-geführte Landesregierung mittlerweile für ganztägige Angebote bereit. Das sind mehr als doppelt so viele Stellen wie zu Beginn der Legislaturperiode. Neben der Bereitstellung der Lehrkräfte hilft das Land auch bei den nötigen Investitionen. 2021 hat die CDU-geführte Landesregierung dafür den Schulträgern zusätzliche Finanzmittel in Höhe von insgesamt 80 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit werden bedarfsgerecht bauliche Maßnahmen wie Neubauten, Sanierungsmaßnahmen, Mensen oder Ruheräume umgesetzt. Dabei haben wir den vom Bund bereitgestellten Betrag deutlich aufgestockt, um den Bedarfen gerecht zu werden.

Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen ganztägigen Betreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter ab 1. August 2026 werden wir auch weiterhin gezielt in Personal für ganztägige Angebote investieren. Der schrittweise Ausbau von Ganztagsschulen und Schulen mit Ganztagsangeboten orientiert sich am Bedarf der jeweiligen Region. Wir bauen dabei auf den erfolgreichen Pakt für den Nachmittag auf.

SPD: Im Bereich der frühkindlichen Bildung streben wir eine Finanzierung der Kita-Betriebskosten zu zwei Dritteln durch den Landeshaushalt an und wollen damit die Träger der Kitas finanziell entlasten. Die Kita- und Krippenplätze müssen weiter ausgebaut werden. Gemeinsam mit den Kommunen werden wir den Ausbau vorantreiben und das Landesinvestitionsprogramm ausbauen. Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Grundschulalter muss in jedem Dorf und in jedem Stadtteil erfüllt werden, vor allem durch die Grundschulen. Wir werden dies im Schulgesetz absichern und Standards in Qualifikation und Personalschlüssel, sowie im Bereich Gebäude und Ausstattung, setzen. Dafür werden entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Grüne: Die Städte und Gemeinden tragen als Schulträger die Verantwortung für die bauliche Unterhaltung und sächliche Ausstattung an Schulen. Dieser Verantwortung kommen die Schulträger in der großen Mehrheit gut nach und haben in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen, an vielen Standorten in die Schulinfrastruktur zu investieren. Es ist viel passiert, aber sicherlich bleibt auch noch viel zu tun. Auch aufgrund der unterschiedlichen Finanzkraft der Kommunen sind wir GRÜNEN grundsätzlich bereit, hier von Landesseite gezielt zu unterstützen. Denn die pädagogische Weiterentwicklung von Schule kann nur gelingen, wenn auch die räumlichen Strukturen darauf abgestimmt sind. Insbesondere im Zuge der Ganztagsschulentwicklung darf Schule nicht mehr nur als reine Lernstätte, sondern muss stärker als sozialer Lebensraum begriffen werden, an dem Schüler*innen teilweise acht Stunden oder länger am Tag verbringen. Wir wollen deswegen mit den Schulträgern ein Innovationsprogramm für modernen Schulbau entwickeln, das die Individualisierung von Lern- Lehrsettings, rhythmisierten Ganztag, Digitalisierung und Inklusion in Schulgebäuden und auf dem Schulhof mitdenkt, nachhaltiges Bauen fördert, Belüftungskonzepte implementiert, Bewegungsmöglichkeiten schafft und die klassischen Flur-Klassenraum-Schulen ersetzt.

Bereits in der Vergangenheit hat das Land mit den beiden kommunalen Investitionsprogrammen (KIP I und KIP II) den Kommunen Mittel bereitgestellt, um z.B. Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Schulen durchführen zu können. Die Laufzeit dieser beiden Programme haben wir während der Pandemie verlängert, um sicherzustellen, dass sich etwaige pandemiebedingte Verzögerungen bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen nicht negativ auswirken. Hinzu kamen Investitionsmittel von Bund und Ländern für die digitale Ausstattung und für Infrastruktur für den Ganztag. Darüber hinaus haben wir im Zuge der Corona-Pandemie ein 75-Millionen-Euro-Programm zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen in Kitas und Schulen auf den Weg gebracht, bspw. zur Anschaffung von Luftreinigungsgeräten.

Auch bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung und Betreuung werden wir die Kommunen weiterhin unterstützen. Von Bundesseite stehen zur räumlichen Erfüllung des Rechtsanspruchs für Hessen Finanzhilfen in Höhe von 260 Millionen Euro zur Verfügung, die durch das Land mit 30 Prozent der Mittel kofinanziert werden, sodass das Gesamtfördervolumen in Hessen insgesamt ca. 372 Millionen Euro beträgt. Am Geld wird die Umsetzung des Rechtsanspruchs nicht scheitern, hierfür werden wir auch von Landesebene Sorge tragen. Die größere Herausforderung liegt in Zeiten des Fachkräftemangels vielmehr darin, die notwendigen Stellen mit ausreichend Fachpersonal besetzen zu können. Auch im Bereich der Lehrkräftegewinnung und Erzieher*innenausbildung unternehmen wir als Land deswegen bereits große Anstrengungen, die wir in der kommenden Legislaturperiode weiter verstärken werden.

FDP: Wir wollen den flächendeckend bedarfsorientierten und qualitativ hochwertigen Ausbau von Schulen mit Ganztagsangeboten und Ganztagsschulen fortführen und stehen hinter dem auf Bundesebene gesetzten Ziel, ab 2026 den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung zu gewährleisten.

Grundlage für den Rechtsanspruch sind qualitativ hochwertige Angebote, die den unterschiedlichen Bedürfnissen von Familien gerecht werden. Alle Betreuungs- und Bildungsangebote brauchen ein klares pädagogisches Konzept und ausreichend Fachpersonal für die Umsetzung.

Qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung erhöht die Chancengerechtigkeit. Durch qualifizierte Hausaufgabenbetreuung können mangelnde Unterstützungsmöglichkeiten frühzeitig abgemildert und sportliche, musische und künstlerische Aktivitäten ausgeübt werden. Durch die Öffnung der Schulen und die Kooperation mit Verbänden, Vereinen, Organisationen und außerschulischen Lernorten können die Bildungs- und Betreuungsangebote besser aufeinander abgestimmt und Kinder besser gefördert werden. Wir wollen zudem darauf achten, dass insbesondere Sportvereine nicht darunter leiden, dass die Kinder in der Ganztagesbetreuung sind und deshalb nicht mehr am Vereinstraining teilnehmen können.

Für uns hat die Förderung von Schulen in freier Trägerschaft einen hohen Stellenwert in der Schullandschaft. Ersatzschulen, die häufig neue Impulse in der Pädagogik setzen, sind ein unerlässlicher und wichtiger Bestandteil unseres Schulsystems. Wir sehen sie als Bereicherung und setzen uns dafür ein, dass Benachteiligungen in der Verwaltungspraxis, zum Beispiel beim Zugang zu qualifizierenden Weiterbildungen, beseitigt werden. Die Finanzierung von Ersatzschulen muss langfristig gesichert sein.

Wir Freie Demokraten fordern zudem, einen Prozentpunkt des bestehenden Mehrwertsteueraufkommens zusätzlich in Bildung zu investieren. Dazu sollen sich Bund und Länder unter Einbeziehung der Kommunen in einem Staatsvertrag verpflichten. Das ermöglicht zusätzliche Investitionen von rund 2,5 Milliarden Euro in den Bildungssektor, die für die umfassende Modernisierung unseres Bildungssystems dringend notwendig sind. So können wir Deutschland in die Top 5 der OECD-Staaten bringen.

Die Linke: Um die Kommunen in die Lage zu versetzen, im erforderlichen Maße in Schulen und Bildung zu investieren, ist das Land gefragt. Neben Mitteln im KFA sehen wir weitere Wege die Kommunen zu unterstützen. Die Linke hat dafür den Gesetzentwurf „Reparierte Schule“ im Landtag eingebracht. Dieser sieht vor, Kommunen die Sanierung, Um- und Neubau von Schulen zu ermöglichen. Dabei sollen die Kommunen Investitionskredite bei der WI-Bank aufnehmen, während das Land Tilgung und Zinsen vollständig übernimmt.

Diese Konstruktion ermöglicht es, Zukunftsinvestitionen, trotz Schuldenbremse, mit Krediten zu finanzieren. Für die Ganztagsbetreuung und notwendige bauliche Maßnahmen ist ein solches Vorgehen aus unserer Sicht ebenfalls denkbar. Grundsätzlich ist das Land in der Verantwortung die Kommunen in die Lage zu versetzen, die Ganztagsbetreuung sicherzustellen. Es ist aus unserer Sicht besonders darauf zu achten, dass dies in der Verantwortung der Schulen liegt und Elternbeiträge, wie beim „Pakt für den Ganztag“ der schwarz-grünen Landesregierung nicht erhoben werden.