Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ hat den Parteien, die an der nächsten Regierung in Nordrhein-Westfalen beteiligt sein könnten, Fragen zur Finanzierung der kommunalen Arbeit gestellt. Die Antworten veröffentlichen wir in einer Artikel-Serie auf unserer Homepage – als Überblick und in einer Langfassung. Unsere erste Frage an die Parteien lautete: „Nordrhein-Westfalen ist das letzte Bundesland, das keine Altschuldenlösung auf den Weg gebracht hat. Wann kommt die Altschuldenlösung für NRW?“
Die CDU will „weiter“ daran arbeiten, die Verschuldung der Kommunen zu verringern. Sie erwartet dazu aber auch ein Entgegenkommen und Engagement der Bundesregierung. „Wir sind als Land dazu bereit, sobald der Bund seine Bereitschaft zur Entschuldung erklärt hat“, schreiben die Christdemokraten in ihrer Antwort auf die Frage unseres Bündnisses.
Die SPD verweist auf den Stärkungspakt Stadtfinanzen, der in der Zeit ihrer früheren Regierungsverantwortung auf den Weg gebracht wurde. „Für uns war immer klar, dass sich eine Altschuldenlösung anschließen muss“, heißt es nun in der Stellungnahme der Sozialdemokraten. Und: Sollten sie die Regierungsverantwortung übertragen bekommen, würden sie „unmittelbar nach der Regierungsübernahme“ mit den Arbeiten für eine Altschuldenlösung beginnen.
Auch die FDP betont, dass der Stärkungspakt Stadtfinanzen wichtige Impulse für finanziell notleidende Städte und Gemeinde gesetzt habe. Diesen Weg möchten die Liberalen im Zusammenwirken mit den Vorhaben der Bundesregierung weitergehen. Der Leitsatz soll dabei „Hilfe zur Selbsthilfe“ lauten.
Bündnis 90/Die Grünen möchte „schnellstmöglich“ Gespräche mit der Bundesregierung und den Ländern aufnehmen und eine gemeinsame bundesweite Altschuldenlösung erreichen. Schnellstmöglich heiße noch in diesem Jahr. Sollte die bundesweite Lösung nicht unmittelbar gefunden werde, müsse NRW mit einem Landesmodell in Vorleistung gehen. Ziel sei eine Entlastung der Kommunen spätestens zum Haushaltsjahr 2024.
Die kompletten Antworten der Parteien finden Sie hier.