Versprechen an finanzschwache Kommunen: „Sie haben uns auf Ihrer Seite“

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Vertreterinnen und Vertreter des Aktionsbündnisses “Für die Würde unserer Städte” waren in Berlin unter anderem im Bundesfinanzministerium zu Gast. Foto: Aktionsbündnis

Die Spitze des Bundeskanzleramts und der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium haben wichtige Botschaften für 8,5 Millionen Menschen in Deutschland. „Sie rennen bei uns sehr offenen Türen ein“, sagte Wolfgang Schmidt, Chef des Kanzleramts, mit Blick auf eine Altschuldenlösung für finanzschwache Kommunen. Carsten Schneider, Staatsminister beim Bundeskanzler, erklärte, Ziel sei es, „dauerhaft die eigene Finanzkraft der Kommunen“ zu stärken. Werner Gatzer, Staatssekretär des Finanzministeriums, sagte den betroffenen Städten und Kreisen zu, dass eine Altschuldenlösung des Bundes ein Thema mit hohem Stellenwert im Finanzministerium sei und dass der Bund bereit sei, seinen Beitrag zu leisten: „Sie haben uns auf Ihrer Seite.“

Das erklärten die drei Spitzenvertreter der Bundesregierung diese Woche in Berlin beim Besuch des bundesweiten Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“, in dem unsere Kommune Mitglied ist. Schmidt und Gatzer erhöhten damit den Druck auf die Länder, in denen es noch keine Altschuldenlösung gibt. Das Saarland, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Brandenburg haben ein Teil des Altschuldenproblems ihrer Kommunen gelöst. Rheinland-Pfalz hat einen solchen Schritt angekündigt, in Nordrhein-Westfalen gibt es bisher keine Lösung. In diesem Zusammenhang verdeutlichte Wolfgang Schmidt, dass sich die Altschuldenlösung des Bundes auf die Länder beschränken müsse, in denen sich betroffene Kommunen befinden. Das setze voraus, dass sich alle Bundesländer solidarisch verhalten.

40 Vertreterinnen und Vertreter von „Für die Würde unserer Städte“ waren im Bundeskanzleramt, im Finanzministerium und im Bundestag zu Gast. In allen Gesprächen verdeutlichten sie, wie dringend die ungerechte Finanzverteilung behoben werden muss und dass dies trotz der aktuellen Krisen nicht warten könne. Die Kommunen sind die Möglichmacher im Staat. Die besonderen Herausforderungen der vergangenen Jahre – die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine und 2015/16, die Bewältigung der Corona-Pandemie – wurden alle auf kommunaler Ebene gelöst. Die Städte und Kreise gingen dabei immer in Vorleistung und das, obwohl sie stark unter den Folgen der ungerechten Finanzverteilung leiden.

Burkhard Mast-Weisz, Oberbürgermeister von Remscheid und einer der Sprecher des Aktionsbündnisses, fasste die Lage der betroffenen Kommunen so zusammen: „Es ist nicht eine Minute vor zwölf. Zwölf Uhr ist durch. Wir haben keine Zeit zu warten. Wenn die EZB die Zinsen anhebt, werden wir als Kommunen nicht mehr handlungsfähig sein.“ Die volkswirtschaftlichen Verwerfungen in Folge des Ukraine-Kriegs werden die kommunalen Haushalte ebenfalls erheblich beeinträchtigen, beispielsweise durch Steuerausfälle. Inflation und Kostensteigerungen, insbesondere bei den Investitionen, werden durch die Kriegsfolgen verstärkt und belasten die Kommunen noch weiter.

Diese akuten Gefahren sind umso bedauerlicher, als die finanzschwachen Kommunen auf einem guten Weg waren. Sie hatten erhebliche Sparanstrengungen unternommen und dadurch Schulden abgebaut. Seit dem Höchststand der Liquiditätskredite im Jahr 2015 (50,4 Milliarden Euro) ist deren Stand bis zum 31. Dezember 2020 um mehr als 15 Milliarden Euro gesunken. Deshalb formulierte die Betroffenen in Berlin jetzt eine klare Forderung: „In der Altschuldenfrage brauchen wir den Bund als Partner, der nicht nur seine Bereitschaft signalisiert, sondern der mit einem Angebot auf die Länder zugeht. Das heißt, wir brauchen jetzt einen Plan, wie die Altschuldenlösung in dieser Legislaturperiode gelingt.“

 „Für die Würde unserer Städte“ überreichte den Vertreterinnen und Vertretern aus Bundesregierung und Bundestag ein Positionspapier mit drei Kernforderungen:

  1. Abbau der Altschulden aus Liquiditätskrediten und der Wohnungsbau-Altschulden ostdeutscher Kommunen
  2. Fairer Ausgleich der Kosten, die auf kommunaler Ebene entstehen, weil Bund und Länder die Städte und Kreise zu zahlreichen Aufgaben verpflichten
  3. Neue Förderpolitik für kommunale Investitionen, die dazu führt, dass nicht nur wohlhabende Kommunen eine Förderung wahrnehmen, sondern insbesondere die finanzschwachen Kommunen dadurch vorankommen – zum Beispiel bei den Zukunftsthemen Klimaschutz, Digitalisierung und Bildung