Die Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen in Nordrhein-Westfalen gegenläufige Entwicklungen: Die Städte und Gemeinden sind gezwungen, neue Kredite aufzunehmen. Währenddessen verbessert die Landesregierung ihre eigene Lage und baut sogar Schulden ab.

Um 571 Euro pro Einwohner sind die Schulden der NRW-Kommunen im vergangenen Jahr gewachsen. Bei rund 18 Millionen Bürgern bedeutet das eine zusätzliche Last von 10,2 Milliarden Euro für die Städte und Gemeinden – was in etwa dem Defizit in den Kommunalhaushalten entspricht. Umso mehr überrascht und irritiert, dass die Landesebene gleichzeitig einen Haushaltsüberschuss aufweist und ihre eigenen Schulden um 217 Euro pro Kopf reduzieren konnte.
„Das sind bittere Daten. Zwar hat das Land mit der anteiligen Übernahme kommunaler Altschulden ein wichtiges Signal gesetzt. Die aktuelle Entwicklung zeigt jedoch, dass die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen damit nicht gelöst ist. Während die Städte und Gemeinden weiter neue Schulden aufnehmen müssen, verbessert das Land seine eigene Finanzlage deutlich “, sagen Martin Murrack und Silke Ehrbar-Wulfen, Sprecher des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“.
In keinem anderen Bundesland gehen die Entwicklungen so weit auseinander. Meist liegen die Landes- und Kommunalwerte eng zusammen; in vier Ländern hat das Land sogar den größeren Schuldenzuwachs. In keinem Fall ist die Lage für Städte und Gemeinden so schlecht wie in Nordrhein-Westfalen.
Das erscheint aus zwei Gründen besonders frustrierend:
1. Das Land NRW trägt eine wesentliche Verantwortung für die finanzielle Entwicklung der Kommunen: Der grundgesetzlich garantierte Anteil der Kommunen an den Landessteuern ist aber mit 23 Prozent historisch niedrig.
2. Zudem delegiert das Land zahlreiche Aufgaben an die Städte und Kreise, ohne für einen fairen finanziellen Ausgleich zu sorgen. Berechnungen des Städtetags NRW zeigen, dass ein Lückenschluss aus eigener Kraft bedeuten würde, dass die Kommunen ihr Grundsteueraufkommen mehr als verdreifachen und ihr Gewerbesteueraufkommen um 50 Prozent steigern müssten.
3. Auch bei bundesgesetzlichen Leistungen, die die Kommunen zu erbringen haben, „haftet“ die Landesregierung, da sie sämtlichen Gesetzen im Bundesrat zustimmen muss. Hier hat sie in den letzten Jahrzehnten die Aufgabe nicht wahrgenommen, auch auf die Interessen der Kommunen zu achten.
Das Land unterstützt seine Kommunen nur zögerlich und unzureichend. Die nun im Jahr 2026 umgesetzte Teil-Entschuldung on kommunaler Kassenkredite der Vergangenheit hatte sie bereits 2018 angekündigt. Während andere Bundesländer vergleichbare Lösungen bereits deutlich früher umgesetzt haben, war der Prozess in Nordrhein-Westfalen über Jahre von Zurückhaltung und Widerstand seitens der Landesregierung geprägt. Diskussions- und Lösungsvorschläge der Kommunen und des Bündnisse wurden dabei aus kommunaler Sicht lange Zeit nicht ausreichend aufgegriffen.
Die jetzt gefundene Regelung ist aus Sicht der Kommunen zwar ein wichtiger Schritt, allerdings kein Grund, die weiterhin bestehende strukturelle Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden aus dem Blick zu verlieren.
NRW hatte bei der Verteilung seines Anteils am Sondervermögen Infrastruktur eine Chance gehabt, den Kommunen angemessen zu helfen – und hat diese nicht genutzt. Gemessen an den öffentlichen Investitionen hätten die Städte und Gemeinden 78 Prozent des Betrags bekommen müssen. Tatsächlich lagen die pauschalen Zuweisungen bei 47 Prozent. Alles andere floss in Fördertöpfe oder wird vom Land selbst verwendet.
Angesichts der Folgen fordert das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ vier Maßnahmen:
1. Das Land NRW muss die Verbundquote am Steueraufkommen von 23 Prozent wieder auf den früheren Satz von 28 Prozent schrittweise anheben, um eine angemessene Finanzierung der Kommunen sicherzustellen. Im ersten Schritt müssen schnellstmöglich 2 weitere Prozentpunkte zur Verfügung gestellt werden.
2. Das Land NRW muss gemeinsam mit dem Bund Sofortmaßnahmen entwickeln, um die Kommunen in der aktuell schweren Finanzkrise zu entlasten. Ein wichtiger Schritt dabei wäre die Drittelung der explodierenden Sozialkosten (vor allem der Eingliederungshilfe und der Hilfen zur Erziehung) zwischen den Ebenen.
3. Bei den Verhandlungen zwischen der Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundesregierung muss NRW klar die Position der Kommunen vertreten. Das bedeutet insbesondere darauf zu drängen, dass endlich das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ (Konnexität) gilt. Aufgaben, die Bund und Länder an die Kommunen geben, müssen finanziell voll ausgeglichen werden.
4. NRW muss seine Förderpolitik reformieren. Die Zahl der Programme ist zu halbieren und die freiwerdenden Mittel sind pauschal an die Städte und Gemeinden zu geben. Zudem sind die verbleibenden Verfahren zu vereinfachen und zu digitalisieren. Den Reden über den notwendigen Bürokratieabbau können hier wirksame Taten folgen. Angesichts des heraufziehenden Landtagswahlkampf steht leider zu befürchten, dass jedoch das Interesse an öffentlichkeits-wirksamen Scheckübergaben ungebrochen hoch bleibt.
„Auf den Punkt gebracht: Das Land ist laut Grundgesetz für eine angemessene Finanzausstattung seiner Kommunen verantwortlich. Das Land muss dieser Aufgabe endlich gerecht werden“, fordern die Sprecher des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“.
