Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland, das bisher keine Altschulden-Lösung entwickelt hat. Darunter leiden die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Kommunen – und die Menschen in den Bundesländern, die bereits eine Lösung erarbeitet haben.
Sie sind mutig in Vorleistung gegangen: Hessen, das Saarland, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und jetzt auch Rheinland-Pfalz sind Bundesländer, die Altschulden-Regelungen gefunden haben. Sie übernahmen die Hälfte der Kredite ihrer Kommunen. Nun warten diese Länder dringend auf die zugesagte Unterstützung aus Berlin. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Hälfte dieser Schulden zu übernehmen und damit ihren Anteil zur Lösung des Problems beizutragen. Noch wartet man allerdings mit diesem Schritt. Wegen Nordrhein-Westfalen. Denn der Bund strebt eine bundesweit einheitliche Lösung an – zumindest bisher.
Im Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ haben sich finanzschwache Städte und Kreise aus acht Bundesländern zusammengeschlossen. Die Sprecherinnen und Sprecher formulieren nun eine doppelte Forderung:
1. „Nordrhein-Westfalen muss endlich seinen Kommunen helfen und eine Lösung mit einem substanziellen finanziellen Eigenanteil vorlegen“, sagt Martin Murrack, einer der Sprecher des Aktionsbündnisses. Der Eigenanteil des Landes ist Voraussetzung für eine Beteiligung des Bundes. Selbstverständlich sind die betroffenen Kommunen dabei bereit, ihren Anteil an der Lösung zu übernehmen.
2. Der Bund muss im Zweifel auch ohne Nordrhein-Westfalen aktiv werden und eine Bundeshilfe für die Willigen auf den Weg bringen. In den Ländern mit einer Regelung zur Teilentschuldung droht sonst deren Wirkung verloren zu gehen. „Es kann nicht sein, dass NRW die Hilfe für andere Länder blockiert“, sagt Christoph Gerbersmann, ebenfalls Sprecher von „Für die Würde unserer Städte“.
Das Bundesfinanzministerium hat im April noch einmal seine Eckpunkte für eine Lösung definiert: Der Bund übernimmt 50 Prozent der übermäßigen kommunalen Liquiditätskredite, wenn ein Land – unabhängig von kommunalen Tilgungstätigkeiten – zuvor die Liquiditätskredite vollständig übernommen hat. Übermäßig meint Schulden oberhalb eines Sockelbetrags von 100 Euro je Einwohner. Zudem müssen die Länder dafür sorgen, dass ihre Kommunen keine neuen Schulden machen.
Die Eckpunkte des Finanzministeriums kannte die schwarz-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen bereits im vergangenen Jahr. Dennoch präsentierte sie im Sommer 2023 einen Vorschlag nahezu ohne eigenen finanziellen Beitrag, das heißt: weit entfernt von der geforderten „kompletten Übernahme“ übermäßiger Liquiditätskredite. Zahlreiche Sachverständige und der Bundesfinanzminister bezeichneten den Entwurf als unzureichend, die Landesregierung zog ihn schließlich zurück.
Für dieses Jahr hat NRW einen zweiten Versuch angekündigt. Aus den Äußerungen der Verantwortlichen ist bisher aber nicht zu erkennen, dass es eine wirksame, das Problem lösende Altschuldenregelung gibt. Dabei wäre der Schritt für das Land ein vertrauter: Es müsste einen jährlichen Beitrag von 350 bis 500 Millionen Euro einplanen. Das ist die Größenordnung, die es vom Stärkungspakt NRW kennt.
Zugleich hat das Land dadurch die Chance, seine Kommunen von rund zehn Milliarden Euro Schulden zu befreien. So hoch ist der Anteil, den der Bund übernehmen würde. In den Städten und Kreisen entstünden damit endlich Möglichkeiten, um lange aufgeschobene Sanierungen von Straßen und Gebäuden anzugehen, in Kitas und Schulen sowie in Klimaschutz und Digitalisierung zu investieren.