Kommunen: „Isolierung von Kriegs- und Coronakosten wirkt nur zusammen mit echtem Geld“

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Die NRW-Landesregierung möchte Städten und Gemeinden erlauben, Kosten von Pandemie und Ukrainekrieg in gesonderten Haushalten zu buchen. Das führe zu enormen Belastungen für künftige Generationen, wenn die Kommunen nicht zugleich finanzielle Unterstützung bekommen, warnt das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“.

Mit einem satirischen Wagen machten die finanzschwachen Kommunen im Mai vor dem NRW-Landtag auf ihre hohen Lasten aufmerksam. Inzwischen hat sich die Lage noch einmal dramatisch verschlechtert. Foto: Andreas Endermann / Für die Würde unserer Städte

Die finanzschwachen Kommunen in Nordrhein-Westfalen begleiten die Gesetzesinitiative der Landesregierung mit einer klaren Forderung: NRW müsse endlich die versprochene Altschuldenlösung entwickeln und kurzfristig echte finanzielle Hilfen leisten, um die Belastungen durch die Pandemie und den Ukrainekrieg zu mildern. „Ohne diese Unterstützung kommen zu den Altschulden der Kommunen ab 2026 erhebliche Neuschulden hinzu. Damit werden die Konsolidierungserfolge der letzten Jahre, mit denen viele Kommunen einen Teil der Altschulden getilgt haben, aufgezehrt. Spätestens dann wären die betroffenen Städte und Gemeinden handlungsunfähig“, erklärte das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“, in dem sich die finanzschwachen Kommunen zusammengeschlossen haben.

Sie beziehen sich damit auf einen Gesetzesentwurf, den Kommunalministerin Ina Scharrenbach am Mittwoch (28. September) im Landtag einbringt. Danach dürfen Städte und Gemeinden die finanziellen Folgen der Pandemie und des Ukrainekriegs in einem gesonderten „Schattenhaushalt“ buchen. So werden die Belastungen vorerst nicht Teil der kommunalen Etats, vielmehr werden sie isoliert. Ab 2026 müssen die Städte und Gemeinden die Kosten dann über 50 Jahre abbezahlen.

Für die Kommunen ist das Gesetz zwar kurzfristig eine wichtige Maßnahme. Ohne die Isolierungsmöglichkeit könnten viele keinen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegen. Das Gesetz ist allerdings eine reine Bilanzierungshilfe und enthält keine finanziellen Unterstützungen. Deshalb müsse es dringend und kurzfristig von echten Hilfen begleitet werden. Sonst bleibe es bei reiner Bilanzkosmetik. Die Haushalte werden nicht mehr die realen Finanzlagen der Kommunen abbilden. So wird der Eindruck entstehen, dass die kommunalen Haushalte ausgeglichen sind beziehungsweise sogar Überschüsse ausweisen. Mit Transparenz habe das nichts mehr zu tun, sagten die Vertreter von „Für die Würde unserer Städte“.   

Das Aktionsbündnis verweist auf den Koalitionsvertrag von CDU und Bündnis90/Die Grünen, in dem eine Altschuldenlösung zugesagt wird, und auf die dramatische Situation vor Ort: Die Unterbringung der Geflüchteten, die massiv gestiegenen Energie- und Baupreise sowie die Zinserhöhungen machen aktuell die Erfolge zunichte, die die finanzschwachen Kommunen in den vergangenen Jahren mit großen Anstrengungen errungen hatten. Sie hatten ihre Altschulden merklich reduziert, nun bewegen sie sich auf eine Lage zu, die so schlecht ist wie vor dem NRW-Stärkungspakt 2011.

Nordrhein-Westfalen ist das letzte Bundesland, das noch keine Altschuldenlösung für seine finanzschwachen Kommunen entwickelt hat. Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Niedersachen, Hessen und das Saarland haben finanzschwache Kommunen von einem Teil ihrer Altschulden befreit.

Die neue NRW-Landesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag im Sommer einen solche Schritt angekündigt. Man wolle in diesem Jahr eine gemeinsame Lösung mit dem Bund suchen. Sollte diese nicht zustande kommen, werde man im nächsten Jahr allein eine Lösung umsetzen, heißt es in der schwarz-grünen Vereinbarung. Bisher sind allerdings keine Fortschritte bei der Suche nach gemeinsamen Maßnahmen mit dem Bund bekannt, obwohl diese dringender denn je benötigt wird. In diesem Zusammenhang betont das Aktionsbündnis noch einmal, dass die Kommunen unverschuldet in diese Not geraten sind. Die finanzschwachen Kommunen haben die traurige Gemeinsamkeit, dass sie hart von einem Strukturwandel getroffen wurden. Überdurchschnittliche hohe Sozialausgaben und unterdurchschnittliche Steuereinnahme waren in den Jahrzehnten danach die Folge. Um die Aufgaben erfüllen zu können, die ihnen Bund und Land übertragen hatten, mussten die Kommunen immer wieder Kredite aufnehmen – und konnten sie aufgrund der ungerechten Finanzverteilung in Deutschland nicht abbauen. Deshalb spricht man von Altschulden.