Hoffnung aus Berlin im Kampf gegen die kommunale Finanzkrise

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Der Finanzausschuss des Bundestags hat empfohlen, die Finanzierung der Städte und Gemeinden zu verbessern. Das zuständige Ministerium will bis zum Sommer eine Konferenz organisieren, um Lösungen zu diskutieren. Beides weckt Optimismus bei den betroffenen Kommunen.

Aktion Berlin Für die Würde unserer Städte Fotograf Andreas Endermann
Mit diesem Wagen hat das Aktionsbündnis “Für die Würde unserer Städte” vor dem Reichstag in Berlin auf die großen Lasten der finanzschwachen Kommunen aufmerksam gemacht. Foto: Andreas Endermann

Protokollerklärung klingt nach einem langweiligen Begriff aus der Politik, für finanzschwache Kommunen ist er aktuell aber mit einem spannenden Inhalt verbunden. Der Finanzausschuss des Bundestags hat am 13. März über eine Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes beraten. In der dazugehörigen Protokollerklärung stehen Aussagen der Koalitionsfraktionen sowie von CDU und CSU, die Hoffnung bei denjenigen wecken, die von der kommunalen Finanzkrise betroffen sind. Die genannten Fraktionen wollen die Investitionsfähigkeit der Städte und Gemeinden, die Grundlagen der Kommunalfinanzierung und die Altschuldenfrage angehen.

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sehen die Kommunen in einer „angespannte finanziellen Situation“. In diesem und in den Folgejahren stünden negative Saldos in den Haushalten zu erwarten. Zudem wachsen die „Belastungen durch Altschulden, Soziallasten und die Herausforderungen der Digitalisierung“. Daher müsse man Maßnahmen für eine „faire, transparente und nachhaltige Finanzierung für die kommunale Ebene“ diskutieren.

Die Unionsfraktion beurteilt die finanzielle Situation der Kommunen ähnlich, sieht es positiv, dass grundlegend über die Kommunalfinanzen diskutiert werden soll, und weist auf die Altschuldenproblematik einiger Kommunen hin.

Die Protokollerklärung enthält darüber hinaus den nächsten Schritt. Das Bundesfinanzministerium möchte noch vor der politischen Sommerpause eine „größere Fachkonferenz“ zum Thema organisieren. Mit dabei sein sollen Vertreter von Kommunen, Ländern, des Bundes und aus der Wissenschaft.

Christoph Gerbersmann und Martin Murrack, Sprecher des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“, begrüßten die Erklärungen aus Berlin: „Die Beteiligten im Finanzausschuss haben die Probleme der Kommunen präzise beschrieben und mögliche Lösungen benannt. Das ist ein wichtiges Zeichen der Hoffnung in der kommunalen Finanzkrise. In die nun anstehenden Diskussionen bringen wir gerne unsere Erfahrungen aus der Praxis und unsere wissenschaftlich fundierten Vorschläge ein.“

Lage und Forderungen der Städte und Gemeinden
Die kommunale Finanzkrise hat mehrere Ursachen, unter anderem den massiven Zinsanstieg, hohe Tarifabschlüsse sowie rasant gestiegene Bau- und Energiepreise. Hinzu kommt eine unfaire Finanzverteilung zwischen den staatlichen Ebenen. Bund und Länder delegieren zahlreiche Aufgaben an die Kommunen, sorgen aber nicht für einen angemessenen Ausgleich der Kosten, die dadurch entstehen. Deshalb müssen viele Kommunen Kredite aufnehmen, um diese Aufgaben zu erfüllen, und leiden unter hohen Schulden. Die Summe liegt insgesamt bei mehr als 30 Milliarden Euro.

Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ hat mehrere Lösungen für die kommunale Finanzkrise vorgeschlagen:

  1. Eine Regelung der Altschuldenfrage
  2. Eine Halbierung der zweckgebundenen Fördermittel zugunsten pauschaler Mittel für die Kommunen
  3. Einen Infrastruktur- und Instandsetzungsfonds
  4. Die Übernahme eines höheren Anteils an den Soziallasten durch Bund und Länder

Offener Punkt: Altschuldenlösung in NRW
Die meisten Bundesländer mit betroffenen Kommunen haben ihren Anteil an einer Altschuldenlösung entwickelt und umgesetzt, unter anderem Hessen, das Saarland, Brandenburg und Niedersachsen. Einzige Ausnahme ist Nordrhein-Westfalen. Dort hatte die Landesregierung im Sommer 2023 einen Vorschlag eingebracht, den Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, weitere Sachverständige und der Bundesfinanzminister einhellig als unzureichend bewerteten. Es fehlte ein substanzieller finanzieller Eigenanteil des Landes. NRW hat für diesen Sommer einen zweiten Vorschlag angekündigt.